Arbeitsdienste

Unser Reitverein lebt von der Mitarbeit aller aktiven Vereinsmitglieder. Auf unser schönen Anlage gibt es das ganze Jahr über viel zu tun. Um unser Gelände zu pflegen und zu verschönern, Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen oder bei der Versorgung der Pferde zu helfen, brauchen wir die Unterstützung unserer Mitglieder.

Jeder kann helfen: ob handwerklich geschickt, Hobbygärtner:innen, Putzfee, Pferdenasenstreichler, Mithilfe bei der Sponsorensuche, etc., Jeder wird gebraucht und ist willkommen.

Unser Tipp: Denkt rechtzeitig daran, eure Arbeitsstunden abzuleisten. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden zum Jahresende verrechnet.

Von allen aktiven Mitgliedern wird die Bereitschaft erwartet, sich an der Erhaltung der Reitanlage (Halle/Plätze, Hindernisse, etc.) sowie an gelegentlich anstehenden Vereinsaktivitäten zu beteiligen. Dafür sind von jedem aktiven Mitglied pro Jahr 20 Stunden ehrenamtlich, d.h. unbezahlte Arbeit, zu leisten. Ersatzweise werden für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15,- € am Ende des Jahres abgebucht. Bezüglich der zu leistenden Arbeitsstunden befolgen wir das Jahrgangsprinzip, d.h. alle, die zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres geboren sind, werden altersmäßig gleich behandelt.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich aktiv einzubringen: 

1. Allgemeine Arbeitsdienste:
Sie werden vom Vorstand in unregelmäßigen Abständen über das Kalenderjahr verteilt angeboten und im Vorfeld in der Regel über das Reitbuch kommuniziert. 

2. Regelmäßige Arbeitsdienste:
Dienste für Jedermann, um die Anlage sauber zu halten (Küchendienste, Reinigung der Waschräume, etc.). Hier kann man in Absprache eine bestimmte Aufgabe oder einen Aufgabenbereich übernehmen, welche dann als Arbeitsstunden angerechnet werden. 

3. Arbeitsdienst hauseigene Turniere / Veranstaltungen:
Für die Vorbereitung und Durchführung der vom Verein veranstalteten Turnier und Events wird die Unterstützung durch jedes Mitglied benötigt und erwartet. 

4. Projekte:
Wenn es eine Aufgabe oder ein wichtiges Projekt gibt, welches von Mitgliedern begleitet und durchgeführt wird, so kann dieses nach vorheriger Absprache mit dem Platzwart auf die Arbeitsstunden angerechnet werden.

Welche Arbeitsstunden sind anrechenbar: 

  • Arbeitsleistung des ordentlichen Mitgliedes 
  • Arbeitsleistung des außerordentlichen Mitgliedes, sofern dieses in dem Kalenderjahr min. 14 Jahre alt ist/wird
  • Arbeitsleistung von weiteren Familienmitgliedern, die in dem Kalenderjahr 14 Jahre oder älter sind. 
  • freiwillig können gerne Arbeitsstunden von Jugendlichen unter 14 Jahren geleistet werden. Es erfolgt keine Anrechnung
    oder Übertragung auf aktive, erwachsene Mitglieder bzw. Familienmitglieder.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.